Landkreis in Bayern
Sozialamt Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Landkreis Neumarkt i.d.OPf. ist örtlicher Träger der Sozialhilfe. Was das für Anträge nach dem SGB XII bedeutet und welche Kommunen dazugehören, steht hier.
- Einwohner105.346
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel09373
- Orte im Verzeichnis9
Wer ist zuständig?
Landkreis Neumarkt i.d.OPf. ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Bayern Die sieben bayerischen Bezirke. In Bayern sind die Bezirke überörtliche Träger und zuständig für Eingliederungshilfe sowie für Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Neumarkt in der Oberpfalz
- Freystadt
- Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz
- Postbauer-Heng
- Parsberg
- Pyrbaum
- Velburg
- Seubersdorf in der Oberpfalz
- Mühlhausen
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Blindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
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