Landkreis in Bayern

Sozialamt Landkreis Neu-Ulm

Diese Übersicht zeigt, wie die Sozialhilfe im Gebiet von Landkreis Neu-Ulm organisiert ist und welche Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich zählen.

  • Einwohner171.011
  • TypLandkreis
  • Kreisschlüssel09775
  • Orte im Verzeichnis9

Wer ist zuständig?

Landkreis Neu-Ulm ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.

Überörtlicher Träger ist in Bayern Die sieben bayerischen Bezirke. In Bayern sind die Bezirke überörtliche Träger und zuständig für Eingliederungshilfe sowie für Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick