Landkreis in Bayern
Sozialamt Landkreis München
Diese Übersicht zeigt, wie die Sozialhilfe im Gebiet von Landkreis München organisiert ist und welche Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich zählen.
- Einwohner343.405
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel09184
- Orte im Verzeichnis27
Zuständigkeit auf einen Blick
Landkreis München ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Bayern Die sieben bayerischen Bezirke. In Bayern sind die Bezirke überörtliche Träger und zuständig für Eingliederungshilfe sowie für Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Unterschleißheim
- Unterhaching
- Haar
- Ottobrunn
- Taufkirchen
- Ismaning
- Garching bei München
- Neubiberg
- Oberhaching
- Gräfelfing
- Kirchheim bei München
- Oberschleißheim
- Unterföhring
- Grünwald
- Höhenkirchen-Siegertsbrunn
- Planegg
- Aschheim
- Neuried
- Hohenbrunn
- Pullach im Isartal
- Sauerlach
- Feldkirchen
- Putzbrunn
- Grasbrunn
- Schäftlarn
- Brunnthal
- Aying
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Schwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
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