Landkreis in Bayern
Sozialamt Landkreis Oberallgäu
Diese Übersicht zeigt, wie die Sozialhilfe im Gebiet von Landkreis Oberallgäu organisiert ist und welche Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich zählen.
- Einwohner128.665
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel09780
- Orte im Verzeichnis13
Welche Stelle entscheidet?
Landkreis Oberallgäu ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Bayern Die sieben bayerischen Bezirke. In Bayern sind die Bezirke überörtliche Träger und zuständig für Eingliederungshilfe sowie für Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Sonthofen
- Immenstadt im Allgäu
- Altusried
- Waltenhofen
- Oberstdorf
- Markt Dietmannsried
- Markt Oberstaufen
- Durach
- Blaichach
- Weitnau
- Markt Bad Hindelang
- Markt Sulzberg
- Wiggensbach
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Übernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
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