Landkreis in Niedersachsen
Sozialamt Landkreis Emsland
Diese Übersicht zeigt, wie die Sozialhilfe im Gebiet von Landkreis Emsland organisiert ist und welche Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich zählen.
- Einwohner325.657
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel03454
- Orte im Verzeichnis16
Welche Stelle entscheidet?
Landkreis Emsland ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Niedersachsen Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Viele Aufgaben der Eingliederungshilfe sind in Niedersachsen auf die Kommunen rückübertragen. Welche Stelle konkret entscheidet, steht im Bescheid.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal Landkreis Emsland
- Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Lingen
- Papenburg
- Meppen
- Haren
- Haselünne
- Geeste
- Emsbüren
- Werlte
- Spelle
- Twist
- Sögel
- Salzbergen
- Lathen
- Dörpen
- Esterwegen
- Freren
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Hilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
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