Landkreis in Hessen

Sozialamt Landkreis Groß-Gerau

Der Träger der Sozialhilfe für Groß-Gerau ist Landkreis Groß-Gerau. Diese Seite ordnet ein, welche Leistungen dort beantragt werden und welche Stellen daneben zuständig sind.

  • Einwohner266.042
  • TypLandkreis
  • Kreisschlüssel06433
  • Orte im Verzeichnis14

Wer ist zuständig?

Landkreis Groß-Gerau ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.

Überörtlicher Träger ist in Hessen Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV). Der LWV Hessen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Träger der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick