Landkreis in Niedersachsen
Sozialamt Landkreis Osnabrück
Der Träger der Sozialhilfe für Osnabrück ist Landkreis Osnabrück. Diese Seite ordnet ein, welche Leistungen dort beantragt werden und welche Stellen daneben zuständig sind.
- Einwohner357.343
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel03459
- Orte im Verzeichnis21
Zuständigkeit auf einen Blick
Landkreis Osnabrück ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Niedersachsen Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Viele Aufgaben der Eingliederungshilfe sind in Niedersachsen auf die Kommunen rückübertragen. Welche Stelle konkret entscheidet, steht im Bescheid.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal Landkreis Osnabrück
- Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Melle
- Georgsmarienhütte
- Bramsche
- Wallenhorst
- Bad Essen
- Bissendorf
- Belm
- Quakenbrück
- Hagen am Teutoburger Wald
- Bohmte
- Hasbergen
- Dissen am Teutoburger Wald
- Bad Iburg
- Hilter am Teutoburger Wald
- Ostercappeln
- Fürstenau
- Bad Laer
- Bersenbrück
- Bad Rothenfelde
- Ankum
- Glandorf
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahren