Landkreis in Niedersachsen
Sozialamt Landkreis Region Hannover
Der Träger der Sozialhilfe für Landkreis Region Hannover ist Landkreis Region Hannover. Diese Seite ordnet ein, welche Leistungen dort beantragt werden und welche Stellen daneben zuständig sind.
- Einwohner1.149.594
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel03241
- Orte im Verzeichnis21
Zuständigkeit auf einen Blick
Landkreis Region Hannover ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Niedersachsen Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Viele Aufgaben der Eingliederungshilfe sind in Niedersachsen auf die Kommunen rückübertragen. Welche Stelle konkret entscheidet, steht im Bescheid.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal Landkreis Region Hannover
- Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Hannover
- Garbsen
- Langenhagen
- Neustadt am Rübenberge
- Lehrte
- Laatzen
- Wunstorf
- Barsinghausen
- Seelze
- Burgdorf
- Wedemark
- Springe
- Ronnenberg
- Isernhagen
- Sehnde
- Burgwedel
- Uetze
- Hemmingen
- Gehrden
- Pattensen
- Wennigsen
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Hilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
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