Kreisfreie Stadt in Niedersachsen
Sozialamt Oldenburg (Oldb)
Kreisfreie Stadt Oldenburg (Oldb) ist örtlicher Träger der Sozialhilfe. Was das für Anträge nach dem SGB XII bedeutet und welche Kommunen dazugehören, steht hier.
- Einwohner174.629
- TypKreisfreie Stadt
- Kreisschlüssel03403
- Orte im Verzeichnis1
Wer ist zuständig?
Kreisfreie Stadt Oldenburg (Oldb) ist kreisfreie stadt und damit zugleich Gemeinde und örtlicher Träger der Sozialhilfe. Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden von der Stadtverwaltung selbst entschieden.
Überörtlicher Träger ist in Niedersachsen Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Viele Aufgaben der Eingliederungshilfe sind in Niedersachsen auf die Kommunen rückübertragen. Welche Stelle konkret entscheidet, steht im Bescheid.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal Kreisfreie Stadt Oldenburg (Oldb)
- Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Bildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
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