Kreisfreie Stadt in Niedersachsen

Sozialamt Osnabrück

Der Träger der Sozialhilfe für Osnabrück ist Kreisfreie Stadt Osnabrück. Diese Seite ordnet ein, welche Leistungen dort beantragt werden und welche Stellen daneben zuständig sind.

  • Einwohner166.960
  • TypKreisfreie Stadt
  • Kreisschlüssel03404
  • Orte im Verzeichnis1

Wer ist zuständig?

Kreisfreie Stadt Osnabrück ist kreisfreie stadt und damit zugleich Gemeinde und örtlicher Träger der Sozialhilfe. Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden von der Stadtverwaltung selbst entschieden.

Überörtlicher Träger ist in Niedersachsen Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Viele Aufgaben der Eingliederungshilfe sind in Niedersachsen auf die Kommunen rückübertragen. Welche Stelle konkret entscheidet, steht im Bescheid.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick