Sozialamt Hessen

Sozialamt Baunatal

Diese Übersicht fasst zusammen, wie die Sozialhilfe in Baunatal organisiert ist. Sie beantwortet die Zuständigkeitsfrage, ordnet die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ein und verweist für verbindliche Auskünfte auf die offiziellen Stellen.

Kurze Antwort

Zuständig für Baunatal ist die Sozialverwaltung des Landkreis Kassel. Anträge nach dem SGB XII werden dort entschieden.

  • Einwohner28.298
  • Statuskreisangehörig
  • KreisKassel
  • BundeslandHessen

Wer ist zuständig?

Baunatal gehört zum Landkreis Kassel. Damit liegt die Trägerschaft für die Sozialhilfe auf Kreisebene, auch wenn die Stadt eigene Beratungsangebote unterhält.

Rund 28.298 Einwohner zählt Baunatal. Städte dieser Größe verweisen für spezialisierte Leistungen wie Eingliederungshilfe regelmäßig an die übergeordnete Ebene. Insgesamt leben im Landkreis Kassel etwa 237.032 Menschen.

Für Baunatal gilt die Landesregelung von Hessen: Die laufende Sozialhilfe liegt bei Landkreise und kreisfreie Städte, die überörtliche Zuständigkeit bei Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV). Der LWV Hessen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Träger der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:

  • Postleitzahl34225
  • Vorwahl05601, 0561, 05665
  • Kfz-KennzeichenKS

Das leistet die Sozialhilfe

Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt an Alter, Erwerbsfähigkeit und Pflegebedarf. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bereiche im Detail.

Der Weg zum Antrag

Anträge aus Baunatal dürfen bei jeder Behörde abgegeben werden. Nach § 16 SGB I muss die annehmende Stelle sie weiterleiten, und das Datum der ersten Abgabe bleibt maßgeblich.

Vor jeder Bewilligung prüft das Amt, ob andere Stellen zuständig sind. Erst wenn vorrangige Ansprüche ausgeschöpft sind, greift die Sozialhilfe.

Beträge und Rechengrößen

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.

Sozialämter in der Umgebung

Was oft gefragt wird

Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?

Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.

Ab wann wird gezahlt?

In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.

Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?

Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.

Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?

Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.