Sozialamt Niedersachsen

Sozialamt Bomlitz

Ob Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bildung und Teilhabe: In Bomlitz hängt jede dieser Leistungen an einer bestimmten Verwaltungsebene. Diese Übersicht ordnet sie ein.

Kurze Antwort

Für Sozialhilfe in Bomlitz ist Landkreis Heidekreis zuständig. Die Stadt selbst ist kreisangehörig und damit kein eigener Träger der Sozialhilfe.

  • Einwohner6.955
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Heidekreis
  • BundeslandNiedersachsen

Zuständigkeit auf einen Blick

Bomlitz gehört zum Landkreis Heidekreis. Dessen Sozialverwaltung ist zuständig für Anträge nach dem SGB XII. Die örtliche Verwaltung in Bomlitz kann Anträge entgegennehmen; entschieden wird auf Kreisebene.

Bomlitz hat rund 6.955 Einwohner. Für die meisten Leistungen führt der Weg deshalb aus der Gemeinde heraus. Insgesamt leben im Landkreis Heidekreis etwa 139.641 Menschen.

Für Bomlitz gilt die Landesregelung von Niedersachsen: Die laufende Sozialhilfe liegt bei Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover, die überörtliche Zuständigkeit bei Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Viele Aufgaben der Eingliederungshilfe sind in Niedersachsen auf die Kommunen rückübertragen. Welche Stelle konkret entscheidet, steht im Bescheid.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Bomlitz:

  • Postleitzahl29699
  • Vorwahl04262, 05161, 05163
  • Kfz-KennzeichenSFA

Welche Leistungen es gibt

Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

Der Weg zum Antrag

Wer aus Bomlitz einen Antrag stellt, sollte die Abgabe belegen können. Persönliche Abgabe mit Quittung, Einwurfeinschreiben oder Fax mit Sendebericht sind im Streitfall belastbar, eine einfache E-Mail eher nicht.

Die Sozialhilfe deckt den gegenwärtigen Bedarf, nicht vergangene Monate. Deshalb ist der Zeitpunkt der Antragstellung wichtiger als die Vollständigkeit der Unterlagen.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Neben dem Regelbedarf zählen Unterkunft, Heizung und anerkannte Mehrbedarfe zum Gesamtbedarf. Erst davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen.

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Fragen und Antworten

Brauche ich für den Antrag einen Termin?

Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Niedersachsen ist Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.

Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?

Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII in Betracht. Zuständig ist Landkreis Heidekreis, in einzelnen Ländern der überörtliche Träger.

Wo stelle ich in Bomlitz einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Heidekreis. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?

Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.