Sozialamt Hessen
Sozialamt Buseck
Wer zum ersten Mal mit einem Sozialamt zu tun hat, unterschätzt meist, wie stark die Zuständigkeit vom Wohnort abhängt. Für Buseck ist die Zuordnung eindeutig, und sie entscheidet darüber, wo der Antrag hingehört.
Kurze Antwort
Buseck gehört zu Landkreis Gießen. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
- Einwohner13.358
- Statuskreisangehörig
- KreisGießen
- BundeslandHessen
Welche Stelle entscheidet?
Buseck gehört zum Landkreis Gießen. Damit liegt die Trägerschaft für die Sozialhilfe auf Kreisebene, auch wenn die Stadt eigene Beratungsangebote unterhält.
Buseck hat rund 13.358 Einwohner. In Kleinstädten übernimmt die Verwaltung meist die Beratung und die Annahme von Anträgen, während über Leistungen an anderer Stelle entschieden wird. Der zuständige Kreis zählt rund 269.167 Einwohner, was die Größe der dortigen Sozialverwaltung erklärt.
Die Aufgabenteilung in Hessen sieht Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche und Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Buseck am Ende geht. Der LWV Hessen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Träger der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Buseck
- Offizielles Portal Landkreis Gießen
- Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Was das konkret bedeutet
Für Anträge und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Buseck nützlich:
- Postleitzahl35418
- Vorwahl06408
- Kfz-KennzeichenGI
Leistungen im Überblick
Die Sozialhilfe besteht aus mehreren Kapiteln mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen Leistungen ein.
Hilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenSo läuft der Antrag
Nach der Abgabe prüft Landkreis Gießen zunächst Einkommen, Vermögen und vorrangige Ansprüche. Dauert das länger, kann bei feststehendem Anspruch ein Vorschuss nach § 42 SGB I verlangt werden.
Bevor Vermögen eingesetzt wird, prüft das Amt vorrangige Leistungen. Erst danach stellt sich die Frage, welche Rücklagen geschützt bleiben und welche nicht.
Die Zahlen für 2026
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Nachbarorte
Häufige Fragen
Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?
Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.
Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?
Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.
Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?
Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.
Ab wann wird gezahlt?
In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.
Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?
Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.