Sozialamt Hessen
Sozialamt Edertal
Sozialhilfe ist in Deutschland kommunal organisiert. Für Edertal bedeutet das eine klare Zuordnung, die sich aus der Kreiszugehörigkeit ergibt. Nachfolgend steht, welche Behörde entscheidet, welche Leistungen dazugehören und worauf beim Antrag zu achten ist.
Kurze Antwort
Örtlicher Träger der Sozialhilfe für Edertal ist Landkreis Waldeck-Frankenberg, nicht die Gemeindeverwaltung.
- Einwohner6.284
- Statuskreisangehörig
- KreisWaldeck-Frankenberg
- BundeslandHessen
Wer ist zuständig?
Als kreisangehörige Kommune gibt Edertal die Sozialhilfe an die Kreisebene ab. Zuständig ist das Sozialamt oder Fachbereich Soziales des Kreises Waldeck-Frankenberg.
Edertal hat rund 6.284 Einwohner. Für die meisten Leistungen führt der Weg deshalb aus der Gemeinde heraus. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg umfasst insgesamt rund 154.437 Einwohner.
Hessen hat die Sozialhilfe zwischen Landkreise und kreisfreie Städte und Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) aufgeteilt. Wer aus Edertal einen Antrag stellt, trifft zuerst auf die örtliche Ebene. Der LWV Hessen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Träger der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Edertal
- Offizielles Portal Landkreis Waldeck-Frankenberg
- Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Was das konkret bedeutet
Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:
- Postleitzahl34549
- Vorwahl05621, 05623
- Kfz-KennzeichenKB
Welche Leistungen es gibt
Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:
Übernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenSo läuft der Antrag
Der Weg beginnt mit der Kenntnis des Trägers. Sobald Landkreis Waldeck-Frankenberg weiß, dass jemand seinen Lebensunterhalt nicht decken kann, läuft die Leistung nach § 18 SGB XII an. Ein förmlicher Antrag ist dafür nicht zwingend.
Sozialhilfe ist nachrangig. Renten, Unterhalt, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen der Pflegekasse gehen vor und müssen zuerst ausgeschöpft werden.
Was die Regelsätze hergeben
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Sozialämter in der Umgebung
Was oft gefragt wird
Wo stelle ich in Edertal einen Antrag auf Sozialhilfe?
Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Waldeck-Frankenberg. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.
Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?
Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII in Betracht. Zuständig ist Landkreis Waldeck-Frankenberg, in einzelnen Ländern der überörtliche Träger.
Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?
In Hessen ist Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.
Brauche ich für den Antrag einen Termin?
Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.
Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?
Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.