Sozialamt Hessen
Sozialamt Fuldatal
Diese Seite bündelt, was für Fuldatal zur Zuständigkeit in der Sozialhilfe gilt. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, hilft aber dabei, mit der richtigen Frage an der richtigen Stelle anzukommen.
Kurze Antwort
Örtlicher Träger der Sozialhilfe für Fuldatal ist Landkreis Kassel, nicht die Gemeindeverwaltung.
- Einwohner13.016
- Statuskreisangehörig
- KreisKassel
- BundeslandHessen
Wer ist zuständig?
Fuldatal ist eine kreisangehörige Gemeinde. Örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Landkreis Kassel; dessen Sozialamt oder Fachbereich Soziales entscheidet über Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
In Fuldatal leben ungefähr 13.016 Menschen. Für Sozialleistungen bedeutet das in aller Regel: erste Auskunft vor Ort, Entscheidung eine Ebene höher. Der Landkreis Kassel umfasst insgesamt rund 237.032 Einwohner.
In Hessen sind Landkreise und kreisfreie Städte örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV). Für Menschen in Fuldatal heißt das: Existenzsichernde Leistungen laufen kommunal, Teilhabeleistungen häufig eine Ebene darüber. Der LWV Hessen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Träger der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Fuldatal
- Offizielles Portal Landkreis Kassel
- Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:
- Postleitzahl34233
- Vorwahl05541, 05607, 0561
- Kfz-KennzeichenKS
Das leistet die Sozialhilfe
Die Sozialhilfe besteht aus mehreren Kapiteln mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen Leistungen ein.
Bildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenSo läuft der Antrag
Anträge aus Fuldatal dürfen bei jeder Behörde abgegeben werden. Nach § 16 SGB I muss die annehmende Stelle sie weiterleiten, und das Datum der ersten Abgabe bleibt maßgeblich.
Zwischen Jobcenter und Sozialamt darf niemand hin und her geschickt werden. Bleibt die Zuständigkeit offen, muss die zuerst angegangene Stelle vorläufig leisten.
Die Zahlen für 2026
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.
Nachbarorte
Häufige Fragen
Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?
Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.
Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?
Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.
Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?
Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.
Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?
In Hessen ist Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.
Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?
Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.