Sozialamt Hessen

Sozialamt Hanau

Die Sozialhilfe folgt dem Nachrangprinzip und einer strikt kommunalen Zuständigkeit. Was das für Menschen in Hanau praktisch heißt, steht in den folgenden Abschnitten.

Kurze Antwort

Anträge aus Hanau bearbeitet Landkreis Main-Kinzig-Kreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe.

  • Einwohner103.184
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Main-Kinzig-Kreis
  • BundeslandHessen

Zuständigkeit auf einen Blick

Der Landkreis Main-Kinzig-Kreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für Hanau. Anträge nach dem SGB XII werden dort bearbeitet und beschieden.

Rund 103.184 Menschen leben in Hanau. In dieser Größenklasse sind Anträge häufig auch digital möglich, während persönliche Vorsprachen an Termine gebunden sind. Mit rund 419.055 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.

Hessen hat die Sozialhilfe zwischen Landkreise und kreisfreie Städte und Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) aufgeteilt. Wer aus Hanau einen Antrag stellt, trifft zuerst auf die örtliche Ebene. Der LWV Hessen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Träger der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Hanau:

  • Postleitzahl63450, 63452, 63454, 63456 und weitere (5)
  • Vorwahl06181
  • Kfz-KennzeichenHU

Welche Leistungen es gibt

Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:

Antragstellung Schritt für Schritt

Der Antrag muss nicht auf einem Formular stehen. Ein datierter Brief mit Namen, Anschrift und der Bitte um Leistungen reicht aus, um den Anspruch dem Grunde nach zu sichern. Alles Weitere klärt Landkreis Main-Kinzig-Kreis im Verfahren.

Vor jeder Bewilligung prüft das Amt, ob andere Stellen zuständig sind. Erst wenn vorrangige Ansprüche ausgeschöpft sind, greift die Sozialhilfe.

Was die Regelsätze hergeben

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Nachbarorte

Was oft gefragt wird

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.

Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?

Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII in Betracht. Zuständig ist Landkreis Main-Kinzig-Kreis, in einzelnen Ländern der überörtliche Träger.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Er ist kostenfrei und kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden.

Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?

Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.

Ab wann wird gezahlt?

In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.