Sozialamt Hessen
Sozialamt Königstein im Taunus
In Königstein im Taunus richtet sich die Zuständigkeit für Sozialhilfeleistungen nach der Kreiszugehörigkeit und nach dem Landesrecht. Beides zusammen ergibt das Bild, das diese Seite beschreibt.
Kurze Antwort
Anträge aus Königstein im Taunus bearbeitet Landkreis Hochtaunuskreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe.
- Einwohner16.831
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Hochtaunuskreis
- BundeslandHessen
Wer ist zuständig?
Als kreisangehörige Kommune gibt Königstein im Taunus die Sozialhilfe an die Kreisebene ab. Zuständig ist das Sozialamt oder Fachbereich Soziales des Kreises Landkreis Hochtaunuskreis.
Königstein im Taunus hat rund 16.831 Einwohner. In Kleinstädten übernimmt die Verwaltung meist die Beratung und die Annahme von Anträgen, während über Leistungen an anderer Stelle entschieden wird. Mit rund 236.914 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.
Landesrechtlich sind in Hessen Landkreise und kreisfreie Städte zuständig, ergänzt um Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) als überörtlichen Träger. Das prägt auch die Bearbeitung von Anträgen aus Königstein im Taunus. Der LWV Hessen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Träger der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Königstein im Taunus
- Offizielles Portal Landkreis Hochtaunuskreis
- Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Was das konkret bedeutet
Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:
- Postleitzahl61462
- Vorwahl06173, 06174
- Kfz-KennzeichenHG, USI
Welche Leistungen es gibt
Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:
Wohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenSo läuft der Antrag
Nach der Abgabe prüft Landkreis Hochtaunuskreis zunächst Einkommen, Vermögen und vorrangige Ansprüche. Dauert das länger, kann bei feststehendem Anspruch ein Vorschuss nach § 42 SGB I verlangt werden.
Wer noch andere Ansprüche hat, verliert die Sozialhilfe nicht automatisch. Sie füllt die Lücke, die nach Anrechnung aller vorrangigen Leistungen bleibt.
Was die Regelsätze hergeben
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.
In der Nähe
- Bad Soden am Taunus
- Schwalbach am Taunus
- Glashütten
- Eppstein
- Liederbach am Taunus
- Sulzbach (Taunus)
- Steinbach (Taunus)
- Oberursel
Fragen und Antworten
Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?
In Hessen ist Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.
Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?
Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.
Wie hoch ist der Regelsatz 2026?
Für Alleinstehende sind es 563 Euro im Monat. Die Beträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, weil ein rechnerisches Absinken durch den gesetzlichen Besitzschutz verhindert wird. Unterkunft und Heizung kommen zusätzlich.
Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?
Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Ab wann wird gezahlt?
In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.