Sozialamt Hessen

Sozialamt Leun

Ob Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bildung und Teilhabe: In Leun hängt jede dieser Leistungen an einer bestimmten Verwaltungsebene. Diese Übersicht ordnet sie ein.

Kurze Antwort

Anträge aus Leun bearbeitet Landkreis Lahn-Dill-Kreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe.

  • Einwohner5.847
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Lahn-Dill-Kreis
  • BundeslandHessen

Welche Stelle entscheidet?

Als kreisangehörige Kommune gibt Leun die Sozialhilfe an die Kreisebene ab. Zuständig ist das Sozialamt oder Fachbereich Soziales des Kreises Landkreis Lahn-Dill-Kreis.

Leun hat rund 5.847 Einwohner. Für die meisten Leistungen führt der Weg deshalb aus der Gemeinde heraus. Insgesamt leben im Landkreis Lahn-Dill-Kreis etwa 253.777 Menschen.

Hessen hat die Sozialhilfe zwischen Landkreise und kreisfreie Städte und Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) aufgeteilt. Wer aus Leun einen Antrag stellt, trifft zuerst auf die örtliche Ebene. Der LWV Hessen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Träger der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Was das konkret bedeutet

Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Leun:

  • Postleitzahl35638
  • Vorwahl06473
  • Kfz-KennzeichenDIL, LDK, WZ

Das leistet die Sozialhilfe

Die Sozialhilfe besteht aus mehreren Kapiteln mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen Leistungen ein.

So läuft der Antrag

Für Menschen in Leun gilt der übliche Ablauf: Antrag stellen, Unterlagen nachreichen, Bescheid abwarten, bei Bedarf innerhalb eines Monats widersprechen. Der Widerspruch ist kostenfrei.

Wer noch andere Ansprüche hat, verliert die Sozialhilfe nicht automatisch. Sie füllt die Lücke, die nach Anrechnung aller vorrangigen Leistungen bleibt.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Die Tabelle zeigt nur den Regelbedarf. Miete, Nebenkosten, Heizung und Mehrbedarfe werden gesondert berechnet und kommen obendrauf.

Sozialämter in der Umgebung

Fragen und Antworten

Wo stelle ich in Leun einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Lahn-Dill-Kreis. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Hessen ist Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.

Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?

Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.