Sozialamt Saarland

Sozialamt Losheim am See

Sozialhilfe ist in Deutschland kommunal organisiert. Für Losheim am See bedeutet das eine klare Zuordnung, die sich aus der Kreiszugehörigkeit ergibt. Nachfolgend steht, welche Behörde entscheidet, welche Leistungen dazugehören und worauf beim Antrag zu achten ist.

Kurze Antwort

Anträge aus Losheim am See bearbeitet Landkreis Merzig-Wadern als örtlicher Träger der Sozialhilfe.

  • Einwohner16.126
  • Statuskreisangehörig
  • KreisMerzig-Wadern
  • BundeslandSaarland

Zuständigkeit auf einen Blick

Für Sozialhilfeleistungen in Losheim am See ist nicht die Stadtverwaltung selbst, sondern der Landkreis Merzig-Wadern zuständig. Die Kreisverwaltung führt das Sozialamt des Landkreises oder Regionalverbands.

In Losheim am See leben ungefähr 16.126 Menschen. Für Sozialleistungen bedeutet das in aller Regel: erste Auskunft vor Ort, Entscheidung eine Ebene höher. Der Landkreis Merzig-Wadern umfasst insgesamt rund 103.366 Einwohner.

Landesrechtlich sind in Saarland Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken zuständig, ergänzt um Landesamt für Soziales des Saarlandes als überörtlichen Träger. Das prägt auch die Bearbeitung von Anträgen aus Losheim am See. Der Regionalverband Saarbrücken nimmt die Aufgaben eines Landkreises wahr.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Für Anträge und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Losheim am See nützlich:

  • Postleitzahl66679
  • Vorwahl06872
  • Kfz-KennzeichenMZG

Das leistet die Sozialhilfe

Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:

So läuft der Antrag

Wer aus Losheim am See einen Antrag stellt, sollte die Abgabe belegen können. Persönliche Abgabe mit Quittung, Einwurfeinschreiben oder Fax mit Sendebericht sind im Streitfall belastbar, eine einfache E-Mail eher nicht.

Sozialhilfe ist nachrangig. Renten, Unterhalt, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen der Pflegekasse gehen vor und müssen zuerst ausgeschöpft werden.

Beträge und Rechengrößen

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Die Tabelle zeigt nur den Regelbedarf. Miete, Nebenkosten, Heizung und Mehrbedarfe werden gesondert berechnet und kommen obendrauf.

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Fragen und Antworten

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Er ist kostenfrei und kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.

Ab wann wird gezahlt?

In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.