Sozialamt Hessen

Sozialamt Lützelbach

Wer zum ersten Mal mit einem Sozialamt zu tun hat, unterschätzt meist, wie stark die Zuständigkeit vom Wohnort abhängt. Für Lützelbach ist die Zuordnung eindeutig, und sie entscheidet darüber, wo der Antrag hingehört.

Kurze Antwort

Für Sozialhilfe in Lützelbach ist Landkreis Odenwaldkreis zuständig. Die Stadt selbst ist kreisangehörig und damit kein eigener Träger der Sozialhilfe.

  • Einwohner6.788
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Odenwaldkreis
  • BundeslandHessen

Welche Stelle entscheidet?

Für Sozialhilfeleistungen in Lützelbach ist nicht die Stadtverwaltung selbst, sondern der Landkreis Odenwaldkreis zuständig. Die Kreisverwaltung führt das Sozialamt oder Fachbereich Soziales.

Lützelbach hat rund 6.788 Einwohner. Für die meisten Leistungen führt der Weg deshalb aus der Gemeinde heraus. Der Landkreis Odenwaldkreis umfasst insgesamt rund 96.047 Einwohner.

Die Aufgabenteilung in Hessen sieht Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche und Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Lützelbach am Ende geht. Der LWV Hessen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Träger der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung.

Offizielle Quellen

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Kurz eingeordnet

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl64750
  • Vorwahl06066, 06165, 09372
  • Kfz-KennzeichenERB

Leistungen im Überblick

Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt an Alter, Erwerbsfähigkeit und Pflegebedarf. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bereiche im Detail.

So läuft der Antrag

Der Weg beginnt mit der Kenntnis des Trägers. Sobald Landkreis Odenwaldkreis weiß, dass jemand seinen Lebensunterhalt nicht decken kann, läuft die Leistung nach § 18 SGB XII an. Ein förmlicher Antrag ist dafür nicht zwingend.

Die Sozialhilfe deckt den gegenwärtigen Bedarf, nicht vergangene Monate. Deshalb ist der Zeitpunkt der Antragstellung wichtiger als die Vollständigkeit der Unterlagen.

Beträge und Rechengrößen

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.

Sozialämter in der Umgebung

Was oft gefragt wird

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Hessen ist Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.

Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?

Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.

Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?

Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.