Sozialamt Hessen

Sozialamt Rodgau

Wer zum ersten Mal mit einem Sozialamt zu tun hat, unterschätzt meist, wie stark die Zuständigkeit vom Wohnort abhängt. Für Rodgau ist die Zuordnung eindeutig, und sie entscheidet darüber, wo der Antrag hingehört.

Kurze Antwort

Rodgau gehört zu Landkreis Offenbach. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

  • Einwohner46.683
  • Statuskreisangehörig
  • KreisOffenbach
  • BundeslandHessen

Welche Stelle entscheidet?

Als kreisangehörige Kommune gibt Rodgau die Sozialhilfe an die Kreisebene ab. Zuständig ist das Sozialamt oder Fachbereich Soziales des Kreises Offenbach.

Rodgau hat etwa 46.683 Einwohner. Die Verwaltung ist überschaubar, was den Vorteil hat, dass Zuständigkeiten in einem Gespräch geklärt werden können. Mit rund 354.092 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.

Landesrechtlich sind in Hessen Landkreise und kreisfreie Städte zuständig, ergänzt um Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) als überörtlichen Träger. Das prägt auch die Bearbeitung von Anträgen aus Rodgau. Der LWV Hessen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Träger der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

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Kurz eingeordnet

Die Basisdaten zu Rodgau auf einen Blick:

  • Postleitzahl63110
  • Vorwahl06106
  • Kfz-KennzeichenOF

Das leistet die Sozialhilfe

Die Sozialhilfe besteht aus mehreren Kapiteln mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen Leistungen ein.

Der Weg zum Antrag

Wer aus Rodgau einen Antrag stellt, sollte die Abgabe belegen können. Persönliche Abgabe mit Quittung, Einwurfeinschreiben oder Fax mit Sendebericht sind im Streitfall belastbar, eine einfache E-Mail eher nicht.

Die Sozialhilfe deckt den gegenwärtigen Bedarf, nicht vergangene Monate. Deshalb ist der Zeitpunkt der Antragstellung wichtiger als die Vollständigkeit der Unterlagen.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Die Tabelle zeigt nur den Regelbedarf. Miete, Nebenkosten, Heizung und Mehrbedarfe werden gesondert berechnet und kommen obendrauf.

Nachbarorte

Fragen und Antworten

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.

Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?

Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.

Wo stelle ich in Rodgau einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Offenbach. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Brauche ich für den Antrag einen Termin?

Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.