Sozialamt Hessen
Sozialamt Weilrod
Ob Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bildung und Teilhabe: In Weilrod hängt jede dieser Leistungen an einer bestimmten Verwaltungsebene. Diese Übersicht ordnet sie ein.
Kurze Antwort
Für Sozialhilfe in Weilrod ist Landkreis Hochtaunuskreis zuständig. Die Stadt selbst ist kreisangehörig und damit kein eigener Träger der Sozialhilfe.
- Einwohner6.781
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Hochtaunuskreis
- BundeslandHessen
Zuständigkeit auf einen Blick
Als kreisangehörige Kommune gibt Weilrod die Sozialhilfe an die Kreisebene ab. Zuständig ist das Sozialamt oder Fachbereich Soziales des Kreises Landkreis Hochtaunuskreis.
Rund 6.781 Menschen leben in Weilrod. In dieser Größenordnung liegt die gesamte Sozialverwaltung auf der übergeordneten Ebene. Der zuständige Kreis zählt rund 236.914 Einwohner, was die Größe der dortigen Sozialverwaltung erklärt.
In Hessen sind Landkreise und kreisfreie Städte örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV). Für Menschen in Weilrod heißt das: Existenzsichernde Leistungen laufen kommunal, Teilhabeleistungen häufig eine Ebene darüber. Der LWV Hessen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Träger der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Weilrod
- Offizielles Portal Landkreis Hochtaunuskreis
- Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:
- Postleitzahl61276
- Vorwahl06083, 06084
- Kfz-KennzeichenHG, USI
Leistungen im Überblick
Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.
Hilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenSo läuft der Antrag
In der Sozialhilfe zählt nicht das Formular, sondern der Zeitpunkt, zu dem Landkreis Hochtaunuskreis von der Notlage erfährt. Deshalb lohnt es sich, zuerst formlos zu schreiben und Unterlagen danach nachzureichen.
Zwischen Jobcenter und Sozialamt darf niemand hin und her geschickt werden. Bleibt die Zuständigkeit offen, muss die zuerst angegangene Stelle vorläufig leisten.
Die Zahlen für 2026
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Sozialämter in der Umgebung
Fragen und Antworten
Ab wann wird gezahlt?
In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.
Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?
Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.
Wo stelle ich in Weilrod einen Antrag auf Sozialhilfe?
Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Hochtaunuskreis. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.
Kann ich den Antrag online stellen?
Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.
Muss ich Änderungen melden?
Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.