Sozialamt Hessen

Sozialamt Wöllstadt

Ob Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bildung und Teilhabe: In Wöllstadt hängt jede dieser Leistungen an einer bestimmten Verwaltungsebene. Diese Übersicht ordnet sie ein.

Kurze Antwort

Zuständig für Wöllstadt ist die Sozialverwaltung des Landkreis Wetteraukreis. Anträge nach dem SGB XII werden dort entschieden.

  • Einwohner6.754
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Wetteraukreis
  • BundeslandHessen

Wer ist zuständig?

Der Landkreis Wetteraukreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für Wöllstadt. Anträge nach dem SGB XII werden dort bearbeitet und beschieden.

Wöllstadt ist mit rund 6.754 Einwohnern eine kleinere Gemeinde. Sozialleistungen werden hier nicht selbst beschieden; die Gemeinde ist Anlaufstelle, nicht Entscheidungsstelle. Mit rund 310.353 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.

Die Aufgabenteilung in Hessen sieht Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche und Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Wöllstadt am Ende geht. Der LWV Hessen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Träger der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Für Anträge und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Wöllstadt nützlich:

  • Postleitzahl61206
  • Vorwahl06034
  • Kfz-KennzeichenFB

Welche Leistungen es gibt

Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:

Der Weg zum Antrag

In der Sozialhilfe zählt nicht das Formular, sondern der Zeitpunkt, zu dem Landkreis Wetteraukreis von der Notlage erfährt. Deshalb lohnt es sich, zuerst formlos zu schreiben und Unterlagen danach nachzureichen.

Wer noch andere Ansprüche hat, verliert die Sozialhilfe nicht automatisch. Sie füllt die Lücke, die nach Anrechnung aller vorrangigen Leistungen bleibt.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Neben dem Regelbedarf zählen Unterkunft, Heizung und anerkannte Mehrbedarfe zum Gesamtbedarf. Erst davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen.

Sozialämter in der Umgebung

Häufige Fragen

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Er ist kostenfrei und kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.