Bundesland

Sozialämter in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sind Kreise und kreisfreie Städte örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

Zuständigkeit

Welcher Landschaftsverband zuständig ist, hängt am Landesteil: LVR im Rheinland, LWL in Westfalen-Lippe. Anträge laufen trotzdem meist über das kommunale Sozialamt.

  • Kreise und kreisfreie Städte53
  • Übliche AmtsbezeichnungSozialamt oder Amt für Soziales und Wohnen

Offizielle Quelle

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