Kreis in Nordrhein-Westfalen

Sozialamt Kreis Märkischer Kreis

Der Träger der Sozialhilfe für Kreis Märkischer Kreis ist Kreis Märkischer Kreis. Diese Seite ordnet ein, welche Leistungen dort beantragt werden und welche Stellen daneben zuständig sind.

  • Einwohner416.171
  • TypKreis
  • Kreisschlüssel05962
  • Orte im Verzeichnis15

Wer ist zuständig?

Kreis Märkischer Kreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.

Überörtlicher Träger ist in Nordrhein-Westfalen Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Welcher Landschaftsverband zuständig ist, hängt am Landesteil: LVR im Rheinland, LWL in Westfalen-Lippe. Anträge laufen trotzdem meist über das kommunale Sozialamt.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

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Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick