Kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen

Sozialamt Mülheim an der Ruhr

Für alle Kommunen im Gebiet von Kreisfreie Stadt Mülheim an der Ruhr gilt eine gemeinsame Zuständigkeit in der Sozialhilfe. Diese Seite fasst sie zusammen.

  • Einwohner173.255
  • TypKreisfreie Stadt
  • Kreisschlüssel05117
  • Orte im Verzeichnis1

Wer ist zuständig?

Kreisfreie Stadt Mülheim an der Ruhr ist kreisfreie stadt und damit zugleich Gemeinde und örtlicher Träger der Sozialhilfe. Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden von der Stadtverwaltung selbst entschieden.

Überörtlicher Träger ist in Nordrhein-Westfalen Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Welcher Landschaftsverband zuständig ist, hängt am Landesteil: LVR im Rheinland, LWL in Westfalen-Lippe. Anträge laufen trotzdem meist über das kommunale Sozialamt.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

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Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick