Kreis in Nordrhein-Westfalen

Sozialamt Kreis Recklinghausen

Der Träger der Sozialhilfe für Recklinghausen ist Kreis Recklinghausen. Diese Seite ordnet ein, welche Leistungen dort beantragt werden und welche Stellen daneben zuständig sind.

  • Einwohner615.261
  • TypKreis
  • Kreisschlüssel05562
  • Orte im Verzeichnis10

Wer ist zuständig?

Kreis Recklinghausen ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.

Überörtlicher Träger ist in Nordrhein-Westfalen Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Welcher Landschaftsverband zuständig ist, hängt am Landesteil: LVR im Rheinland, LWL in Westfalen-Lippe. Anträge laufen trotzdem meist über das kommunale Sozialamt.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

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Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick