Sozialamt Nordrhein-Westfalen

Sozialamt Bochum

Sozialhilfe ist in Deutschland kommunal organisiert. Für Bochum bedeutet das eine klare Zuordnung, die sich aus der Kreiszugehörigkeit ergibt. Nachfolgend steht, welche Behörde entscheidet, welche Leistungen dazugehören und worauf beim Antrag zu achten ist.

Kurze Antwort

Bochum ist kreisfrei. Zuständige Stelle für Leistungen nach dem SGB XII ist deshalb das Sozialamt der Stadt.

  • Einwohner366.385
  • Statuskreisfrei
  • KreisBochum
  • BundeslandNordrhein-Westfalen

Welche Stelle entscheidet?

Als kreisfreie Stadt nimmt Bochum die Aufgaben eines örtlichen Trägers der Sozialhilfe in eigener Verantwortung wahr. Zuständig ist das Sozialamt oder Amt für Soziales und Wohnen der Stadtverwaltung.

Bochum zählt ungefähr 366.385 Einwohner. Großstädte dieser Größe halten neben dem Sozialamt meist eigene Stellen für Wohngeld und für Bildung und Teilhabe vor.

Nordrhein-Westfalen hat die Sozialhilfe zwischen Kreise und kreisfreie Städte und Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) aufgeteilt. Wer aus Bochum einen Antrag stellt, trifft zuerst auf die örtliche Ebene. Welcher Landschaftsverband zuständig ist, hängt am Landesteil: LVR im Rheinland, LWL in Westfalen-Lippe. Anträge laufen trotzdem meist über das kommunale Sozialamt.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:

  • Vorwahl02327, 0234
  • Kfz-KennzeichenBO

Das leistet die Sozialhilfe

Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

Der Weg zum Antrag

Für Menschen in Bochum gilt der übliche Ablauf: Antrag stellen, Unterlagen nachreichen, Bescheid abwarten, bei Bedarf innerhalb eines Monats widersprechen. Der Widerspruch ist kostenfrei.

Vor jeder Bewilligung prüft das Amt, ob andere Stellen zuständig sind. Erst wenn vorrangige Ansprüche ausgeschöpft sind, greift die Sozialhilfe.

Was die Regelsätze hergeben

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.

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Häufige Fragen

Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?

Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII in Betracht. Zuständig ist die Stadt Bochum, in einzelnen Ländern der überörtliche Träger.

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.

Brauche ich für den Antrag einen Termin?

Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.

Wie hoch ist der Regelsatz 2026?

Für Alleinstehende sind es 563 Euro im Monat. Die Beträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, weil ein rechnerisches Absinken durch den gesetzlichen Besitzschutz verhindert wird. Unterkunft und Heizung kommen zusätzlich.

Kann ich den Antrag online stellen?

Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.