Kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen

Sozialamt Duisburg

Diese Übersicht zeigt, wie die Sozialhilfe im Gebiet von Kreisfreie Stadt Duisburg organisiert ist und welche Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich zählen.

  • Einwohner500.810
  • TypKreisfreie Stadt
  • Kreisschlüssel05112
  • Orte im Verzeichnis1

Welche Stelle entscheidet?

Kreisfreie Stadt Duisburg ist kreisfreie stadt und damit zugleich Gemeinde und örtlicher Träger der Sozialhilfe. Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden von der Stadtverwaltung selbst entschieden.

Überörtlicher Träger ist in Nordrhein-Westfalen Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Welcher Landschaftsverband zuständig ist, hängt am Landesteil: LVR im Rheinland, LWL in Westfalen-Lippe. Anträge laufen trotzdem meist über das kommunale Sozialamt.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick