Kreis in Nordrhein-Westfalen
Sozialamt Kreis Gütersloh
Für alle Kommunen im Gebiet von Kreis Gütersloh gilt eine gemeinsame Zuständigkeit in der Sozialhilfe. Diese Seite fasst sie zusammen.
- Einwohner364.083
- TypKreis
- Kreisschlüssel05754
- Orte im Verzeichnis13
Wer ist zuständig?
Kreis Gütersloh ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Nordrhein-Westfalen Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Welcher Landschaftsverband zuständig ist, hängt am Landesteil: LVR im Rheinland, LWL in Westfalen-Lippe. Anträge laufen trotzdem meist über das kommunale Sozialamt.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal Kreis Gütersloh
- Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Gütersloh
- Rheda-Wiedenbrück
- Rietberg
- Schloß Holte-Stukenbrock
- Harsewinkel
- Verl
- Versmold
- Halle (Westf.)
- Steinhagen
- Herzebrock-Clarholz
- Werther (Westf.)
- Borgholzhausen
- Langenberg
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Schwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
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