Kreis in Nordrhein-Westfalen
Sozialamt Kreis Steinfurt
Der Träger der Sozialhilfe für Steinfurt ist Kreis Steinfurt. Diese Seite ordnet ein, welche Leistungen dort beantragt werden und welche Stellen daneben zuständig sind.
- Einwohner448.197
- TypKreis
- Kreisschlüssel05566
- Orte im Verzeichnis24
Wer ist zuständig?
Kreis Steinfurt ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Nordrhein-Westfalen Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Welcher Landschaftsverband zuständig ist, hängt am Landesteil: LVR im Rheinland, LWL in Westfalen-Lippe. Anträge laufen trotzdem meist über das kommunale Sozialamt.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal Kreis Steinfurt
- Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Rheine
- Ibbenbüren
- Greven
- Emsdetten
- Steinfurt
- Lengerich
- Hörstel
- Ochtrup
- Lotte
- Neuenkirchen
- Mettingen
- Westerkappeln
- Recke
- Altenberge
- Nordwalde
- Tecklenburg
- Lienen
- Wettringen
- Hopsten
- Horstmar
- Saerbeck
- Ladbergen
- Laer
- Metelen
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahren