Sozialamt Nordrhein-Westfalen

Sozialamt Ladbergen

Ob Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bildung und Teilhabe: In Ladbergen hängt jede dieser Leistungen an einer bestimmten Verwaltungsebene. Diese Übersicht ordnet sie ein.

Kurze Antwort

Zuständig für Ladbergen ist die Sozialverwaltung des Kreis Steinfurt. Anträge nach dem SGB XII werden dort entschieden.

  • Einwohner7.036
  • Statuskreisangehörig
  • KreisSteinfurt
  • BundeslandNordrhein-Westfalen

Wer ist zuständig?

Ladbergen ist eine kreisangehörige Gemeinde. Örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Kreis Steinfurt; dessen Sozialamt oder Amt für Soziales und Wohnen entscheidet über Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

Ladbergen hat rund 7.036 Einwohner. Für die meisten Leistungen führt der Weg deshalb aus der Gemeinde heraus. Der Kreis Steinfurt umfasst insgesamt rund 448.197 Einwohner.

Nordrhein-Westfalen hat die Sozialhilfe zwischen Kreise und kreisfreie Städte und Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) aufgeteilt. Wer aus Ladbergen einen Antrag stellt, trifft zuerst auf die örtliche Ebene. Welcher Landschaftsverband zuständig ist, hängt am Landesteil: LVR im Rheinland, LWL in Westfalen-Lippe. Anträge laufen trotzdem meist über das kommunale Sozialamt.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Für Anträge und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Ladbergen nützlich:

  • Postleitzahl49549
  • Vorwahl05484, 05485
  • Kfz-KennzeichenST

Welche Leistungen es gibt

Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:

Antragstellung Schritt für Schritt

Bevor der Antrag bei Kreis Steinfurt landet, lohnt ein Termin bei einer unabhängigen Beratungsstelle. Wohlfahrts- und Sozialverbände kennen die örtliche Praxis und sortieren die Unterlagen vor.

Bevor Vermögen eingesetzt wird, prüft das Amt vorrangige Leistungen. Erst danach stellt sich die Frage, welche Rücklagen geschützt bleiben und welche nicht.

Beträge und Rechengrößen

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.

Nachbarorte

Was oft gefragt wird

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.

Brauche ich für den Antrag einen Termin?

Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.

Wie hoch ist der Regelsatz 2026?

Für Alleinstehende sind es 563 Euro im Monat. Die Beträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, weil ein rechnerisches Absinken durch den gesetzlichen Besitzschutz verhindert wird. Unterkunft und Heizung kommen zusätzlich.

Kann ich den Antrag online stellen?

Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.

Zählt mein Erspartes?

Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.