Bundesland

Sozialämter in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein sind Kreise und kreisfreie Städte örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD).

Zuständigkeit

Ämter und amtsfreie Gemeinden nehmen Anträge häufig entgegen, entschieden wird auf Kreisebene.

  • Kreise und kreisfreie Städte15
  • Übliche AmtsbezeichnungFachdienst Soziales des Kreises

Offizielle Quelle

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Kreise und kreisfreie Städte

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