Kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein

Sozialamt Lübeck

Diese Übersicht zeigt, wie die Sozialhilfe im Gebiet von Kreisfreie Stadt Lübeck organisiert ist und welche Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich zählen.

  • Einwohner219.044
  • TypKreisfreie Stadt
  • Kreisschlüssel01003
  • Orte im Verzeichnis1

Zuständigkeit auf einen Blick

Kreisfreie Stadt Lübeck ist kreisfreie stadt und damit zugleich Gemeinde und örtlicher Träger der Sozialhilfe. Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden von der Stadtverwaltung selbst entschieden.

Überörtlicher Träger ist in Schleswig-Holstein Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD). Ämter und amtsfreie Gemeinden nehmen Anträge häufig entgegen, entschieden wird auf Kreisebene.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

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Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick