Sozialamt Schleswig-Holstein

Sozialamt Husum

Für Husum beschreibt diese Seite den Weg von der Notlage zum Antrag: welche Stelle zuständig ist, welche Leistungen das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch bereithält und wo verbindliche Auskünfte zu bekommen sind.

Kurze Antwort

Für Sozialhilfe in Husum ist Kreis Nordfriesland zuständig. Die Stadt selbst ist kreisangehörig und damit kein eigener Träger der Sozialhilfe.

  • Einwohner23.814
  • Statuskreisangehörig
  • KreisNordfriesland
  • BundeslandSchleswig-Holstein

Zuständigkeit auf einen Blick

In Husum führt der Antragsweg über den Kreis Nordfriesland. Dort liegt die Trägerschaft für die Sozialhilfe; Anträge, die vor Ort abgegeben werden, sind nach § 16 SGB I dennoch fristwahrend.

Rund 23.814 Einwohner zählt Husum. Städte dieser Größe verweisen für spezialisierte Leistungen wie Eingliederungshilfe regelmäßig an die übergeordnete Ebene. Der zuständige Kreis zählt rund 165.507 Einwohner, was die Größe der dortigen Sozialverwaltung erklärt.

In Schleswig-Holstein sind Kreise und kreisfreie Städte örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD). Für Menschen in Husum heißt das: Existenzsichernde Leistungen laufen kommunal, Teilhabeleistungen häufig eine Ebene darüber. Ämter und amtsfreie Gemeinden nehmen Anträge häufig entgegen, entschieden wird auf Kreisebene.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Die Basisdaten zu Husum auf einen Blick:

  • Postleitzahl25813
  • Vorwahl04841
  • Kfz-KennzeichenNF

Welche Leistungen es gibt

Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

Antragstellung Schritt für Schritt

Für Menschen in Husum gilt der übliche Ablauf: Antrag stellen, Unterlagen nachreichen, Bescheid abwarten, bei Bedarf innerhalb eines Monats widersprechen. Der Widerspruch ist kostenfrei.

Sozialhilfe ist nachrangig. Renten, Unterhalt, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen der Pflegekasse gehen vor und müssen zuerst ausgeschöpft werden.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Neben dem Regelbedarf zählen Unterkunft, Heizung und anerkannte Mehrbedarfe zum Gesamtbedarf. Erst davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen.

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Häufige Fragen

Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?

Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.

Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?

Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Schleswig-Holstein ist Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.