Kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein

Sozialamt Neumünster

Der Träger der Sozialhilfe für Neumünster ist Kreisfreie Stadt Neumünster. Diese Seite ordnet ein, welche Leistungen dort beantragt werden und welche Stellen daneben zuständig sind.

  • Einwohner80.185
  • TypKreisfreie Stadt
  • Kreisschlüssel01004
  • Orte im Verzeichnis1

Welche Stelle entscheidet?

Kreisfreie Stadt Neumünster ist kreisfreie stadt und damit zugleich Gemeinde und örtlicher Träger der Sozialhilfe. Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden von der Stadtverwaltung selbst entschieden.

Überörtlicher Träger ist in Schleswig-Holstein Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD). Ämter und amtsfreie Gemeinden nehmen Anträge häufig entgegen, entschieden wird auf Kreisebene.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick