Kreis in Schleswig-Holstein

Sozialamt Kreis Schleswig-Flensburg

Für alle Kommunen im Gebiet von Kreis Schleswig-Flensburg gilt eine gemeinsame Zuständigkeit in der Sozialhilfe. Diese Seite fasst sie zusammen.

  • Einwohner200.025
  • TypKreis
  • Kreisschlüssel01059
  • Orte im Verzeichnis9

Welche Stelle entscheidet?

Kreis Schleswig-Flensburg ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.

Überörtlicher Träger ist in Schleswig-Holstein Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD). Ämter und amtsfreie Gemeinden nehmen Anträge häufig entgegen, entschieden wird auf Kreisebene.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

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Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick