Sozialamt Schleswig-Holstein

Sozialamt Harrislee

Ob Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bildung und Teilhabe: In Harrislee hängt jede dieser Leistungen an einer bestimmten Verwaltungsebene. Diese Übersicht ordnet sie ein.

Kurze Antwort

Harrislee gehört zu Kreis Schleswig-Flensburg. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

  • Einwohner11.733
  • Statuskreisangehörig
  • KreisSchleswig-Flensburg
  • BundeslandSchleswig-Holstein

Welche Stelle entscheidet?

Zuständig für Harrislee ist der Kreis Schleswig-Flensburg. Weil in Schleswig-Holstein zwischen Gemeinde und Kreis häufig eine Verbands- oder Amtsebene liegt, ist die erste Anlaufstelle vor Ort nicht automatisch die entscheidende Behörde.

In Harrislee leben ungefähr 11.733 Menschen. Für Sozialleistungen bedeutet das in aller Regel: erste Auskunft vor Ort, Entscheidung eine Ebene höher. Mit rund 200.025 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.

Landesrechtlich sind in Schleswig-Holstein Kreise und kreisfreie Städte zuständig, ergänzt um Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD) als überörtlichen Träger. Das prägt auch die Bearbeitung von Anträgen aus Harrislee. Ämter und amtsfreie Gemeinden nehmen Anträge häufig entgegen, entschieden wird auf Kreisebene.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Harrislee:

  • Postleitzahl24955
  • Vorwahl0461
  • Kfz-KennzeichenSL

Welche Leistungen es gibt

Die Sozialhilfe besteht aus mehreren Kapiteln mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen Leistungen ein.

So läuft der Antrag

Nach der Abgabe prüft Kreis Schleswig-Flensburg zunächst Einkommen, Vermögen und vorrangige Ansprüche. Dauert das länger, kann bei feststehendem Anspruch ein Vorschuss nach § 42 SGB I verlangt werden.

Sozialhilfe ist nachrangig. Renten, Unterhalt, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen der Pflegekasse gehen vor und müssen zuerst ausgeschöpft werden.

Was die Regelsätze hergeben

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Neben dem Regelbedarf zählen Unterkunft, Heizung und anerkannte Mehrbedarfe zum Gesamtbedarf. Erst davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen.

Nachbarorte

Häufige Fragen

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.

Wie hoch ist der Regelsatz 2026?

Für Alleinstehende sind es 563 Euro im Monat. Die Beträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, weil ein rechnerisches Absinken durch den gesetzlichen Besitzschutz verhindert wird. Unterkunft und Heizung kommen zusätzlich.

Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?

Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.

Zählt mein Erspartes?

Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.

Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?

Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.