Kreis in Schleswig-Holstein
Sozialamt Kreis Plön
Der Träger der Sozialhilfe für Plön ist Kreis Plön. Diese Seite ordnet ein, welche Leistungen dort beantragt werden und welche Stellen daneben zuständig sind.
- Einwohner128.647
- TypKreis
- Kreisschlüssel01057
- Orte im Verzeichnis9
Welche Stelle entscheidet?
Kreis Plön ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Schleswig-Holstein Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD). Ämter und amtsfreie Gemeinden nehmen Anträge häufig entgegen, entschieden wird auf Kreisebene.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Bildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
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