Kreis in Schleswig-Holstein
Sozialamt Kreis Ostholstein
Diese Übersicht zeigt, wie die Sozialhilfe im Gebiet von Kreis Ostholstein organisiert ist und welche Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich zählen.
- Einwohner200.581
- TypKreis
- Kreisschlüssel01055
- Orte im Verzeichnis15
Wer ist zuständig?
Kreis Ostholstein ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Schleswig-Holstein Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD). Ämter und amtsfreie Gemeinden nehmen Anträge häufig entgegen, entschieden wird auf Kreisebene.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Bad Schwartau
- Eutin
- Stockelsdorf
- Neustadt in Holstein
- Ratekau
- Fehmarn
- Scharbeutz
- Malente
- Oldenburg in Holstein
- Heiligenhafen
- Timmendorfer Strand
- Ahrensbök
- Grömitz
- Lensahn
- Süsel
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahren