Landkreis in Baden-Württemberg
Sozialamt Landkreis Böblingen
Für alle Kommunen im Gebiet von Landkreis Böblingen gilt eine gemeinsame Zuständigkeit in der Sozialhilfe. Diese Seite fasst sie zusammen.
- Einwohner381.281
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel08115
- Orte im Verzeichnis22
Zuständigkeit auf einen Blick
Landkreis Böblingen ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Baden-Württemberg Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal Landkreis Böblingen
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Sindelfingen
- Böblingen
- Leonberg
- Herrenberg
- Weil der Stadt
- Renningen
- Holzgerlingen
- Gärtringen
- Rutesheim
- Schönaich
- Weil im Schönbuch
- Magstadt
- Aidlingen
- Ehningen
- Gäufelden
- Waldenbuch
- Jettingen
- Weissach
- Grafenau
- Steinenbronn
- Bondorf
- Nufringen
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Wohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
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