Bundesland

Sozialämter in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sind Stadt- und Landkreise örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).

Zuständigkeit

Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.

  • Kreise und kreisfreie Städte44
  • Übliche AmtsbezeichnungSozialamt oder Amt für Soziales und Teilhabe

Offizielle Quelle

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