Landkreis in Baden-Württemberg
Sozialamt Landkreis Rhein-Neckar-Kreis
Der Träger der Sozialhilfe für Landkreis Rhein-Neckar-Kreis ist Landkreis Rhein-Neckar-Kreis. Diese Seite ordnet ein, welche Leistungen dort beantragt werden und welche Stellen daneben zuständig sind.
- Einwohner547.625
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel08226
- Orte im Verzeichnis36
Wer ist zuständig?
Landkreis Rhein-Neckar-Kreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Baden-Württemberg Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal Landkreis Rhein-Neckar-Kreis
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Weinheim
- Sinsheim
- Leimen
- Wiesloch
- Hockenheim
- Schwetzingen
- Walldorf
- Eppelheim
- Sandhausen
- Schriesheim
- Eberbach
- Brühl
- Edingen-Neckarhausen
- St. Leon-Rot
- Neckargemünd
- Ketsch
- Ladenburg
- Dossenheim
- Oftersheim
- Heddesheim
- Hemsbach
- Nußloch
- Plankstadt
- Hirschberg an der Bergstraße
- Ilvesheim
- Dielheim
- Mühlhausen
- Rauenberg
- Reilingen
- Neulußheim
- Bammental
- Laudenbach
- Altlußheim
- Waibstadt
- Meckesheim
- Angelbachtal
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Hilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
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