Sozialamt Baden-Württemberg

Sozialamt Schwäbisch Gmünd

Für Schwäbisch Gmünd beschreibt diese Seite den Weg von der Notlage zum Antrag: welche Stelle zuständig ist, welche Leistungen das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch bereithält und wo verbindliche Auskünfte zu bekommen sind.

Kurze Antwort

Schwäbisch Gmünd gehört zu Landkreis Ostalbkreis. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

  • Einwohner62.726
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Ostalbkreis
  • BundeslandBaden-Württemberg

Welche Stelle entscheidet?

Der Landkreis Ostalbkreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für Schwäbisch Gmünd. Anträge nach dem SGB XII werden dort bearbeitet und beschieden.

In Schwäbisch Gmünd leben rund 62.726 Menschen. In Mittelstädten sind Sozialleistungen oft in einem Fachbereich gebündelt, der neben der Sozialhilfe auch Wohngeld und Teilhabeleistungen bearbeitet. Mit rund 311.587 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.

Die Aufgabenteilung in Baden-Württemberg sieht Stadt- und Landkreise als örtliche und Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Schwäbisch Gmünd am Ende geht. Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Schwäbisch Gmünd:

  • Vorwahl07165, 07171, 07173
  • Kfz-KennzeichenAA, GD

Das leistet die Sozialhilfe

Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:

So läuft der Antrag

Bevor der Antrag bei Landkreis Ostalbkreis landet, lohnt ein Termin bei einer unabhängigen Beratungsstelle. Wohlfahrts- und Sozialverbände kennen die örtliche Praxis und sortieren die Unterlagen vor.

Sozialhilfe ist nachrangig. Renten, Unterhalt, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen der Pflegekasse gehen vor und müssen zuerst ausgeschöpft werden.

Was die Regelsätze hergeben

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Sozialämter in der Umgebung

Was oft gefragt wird

Wie hoch ist der Regelsatz 2026?

Für Alleinstehende sind es 563 Euro im Monat. Die Beträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, weil ein rechnerisches Absinken durch den gesetzlichen Besitzschutz verhindert wird. Unterkunft und Heizung kommen zusätzlich.

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Ab wann wird gezahlt?

In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.

Brauche ich für den Antrag einen Termin?

Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.

Wo stelle ich in Schwäbisch Gmünd einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Ostalbkreis. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.