Landkreis in Baden-Württemberg
Sozialamt Landkreis Karlsruhe
Der Träger der Sozialhilfe für Karlsruhe ist Landkreis Karlsruhe. Diese Seite ordnet ein, welche Leistungen dort beantragt werden und welche Stellen daneben zuständig sind.
- Einwohner435.841
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel08215
- Orte im Verzeichnis28
Zuständigkeit auf einen Blick
Landkreis Karlsruhe ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Baden-Württemberg Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal Landkreis Karlsruhe
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Bruchsal
- Ettlingen
- Bretten
- Stutensee
- Waghäusel
- Rheinstetten
- Pfinztal
- Eggenstein-Leopoldshafen
- Karlsbad
- Malsch
- Kraichtal
- Philippsburg
- Waldbronn
- Ubstadt-Weiher
- Bad Schönborn
- Östringen
- Graben-Neudorf
- Linkenheim-Hochstetten
- Oberderdingen
- Karlsdorf-Neuthard
- Weingarten (Baden)
- Walzbachtal
- Oberhausen-Rheinhausen
- Forst
- Dettenheim
- Kronau
- Hambrücken
- Sulzfeld
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahren