Landkreis in Baden-Württemberg
Sozialamt Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis
Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe. Was das für Anträge nach dem SGB XII bedeutet und welche Kommunen dazugehören, steht hier.
- Einwohner212.381
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel08326
- Orte im Verzeichnis11
Wer ist zuständig?
Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Baden-Württemberg Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Villingen-Schwenningen
- Donaueschingen
- Bad Dürrheim
- St. Georgen im Schwarzwald
- Blumberg
- Furtwangen im Schwarzwald
- Hüfingen
- Niedereschach
- Königsfeld im Schwarzwald
- Bräunlingen
- Brigachtal
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
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