Landkreis in Baden-Württemberg
Sozialamt Landkreis Ortenaukreis
Der Träger der Sozialhilfe für Landkreis Ortenaukreis ist Landkreis Ortenaukreis. Diese Seite ordnet ein, welche Leistungen dort beantragt werden und welche Stellen daneben zuständig sind.
- Einwohner439.516
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel08317
- Orte im Verzeichnis26
Welche Stelle entscheidet?
Landkreis Ortenaukreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Baden-Württemberg Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal Landkreis Ortenaukreis
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Offenburg
- Lahr/Schwarzwald
- Kehl
- Achern
- Oberkirch
- Friesenheim
- Ettenheim
- Rheinau
- Gengenbach
- Appenweier
- Willstätt
- Neuried
- Hohberg
- Zell am Harmersbach
- Renchen
- Schutterwald
- Schwanau
- Haslach im Kinzigtal
- Kappelrodeck
- Hausach
- Wolfach
- Kippenheim
- Sasbach
- Mahlberg
- Kappel-Grafenhausen
- Rust
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Hilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
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