Landkreis in Baden-Württemberg
Sozialamt Landkreis Esslingen
Landkreis Esslingen ist örtlicher Träger der Sozialhilfe. Was das für Anträge nach dem SGB XII bedeutet und welche Kommunen dazugehören, steht hier.
- Einwohner533.859
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel08116
- Orte im Verzeichnis28
Welche Stelle entscheidet?
Landkreis Esslingen ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Baden-Württemberg Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal Landkreis Esslingen
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Esslingen am Neckar
- Filderstadt
- Kirchheim unter Teck
- Nürtingen
- Leinfelden-Echterdingen
- Ostfildern
- Wendlingen am Neckar
- Plochingen
- Neuhausen auf den Fildern
- Wernau (Neckar)
- Denkendorf
- Weilheim an der Teck
- Aichtal
- Köngen
- Frickenhausen
- Reichenbach an der Fils
- Lenningen
- Aichwald
- Deizisau
- Altbach
- Wolfschlugen
- Neuffen
- Dettingen unter Teck
- Neckartenzlingen
- Oberboihingen
- Baltmannsweiler
- Hochdorf
- Unterensingen
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Wohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
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