Landkreis in Baden-Württemberg
Sozialamt Landkreis Rems-Murr-Kreis
Diese Übersicht zeigt, wie die Sozialhilfe im Gebiet von Landkreis Rems-Murr-Kreis organisiert ist und welche Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich zählen.
- Einwohner419.456
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel08119
- Orte im Verzeichnis24
Welche Stelle entscheidet?
Landkreis Rems-Murr-Kreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Baden-Württemberg Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal Landkreis Rems-Murr-Kreis
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Waiblingen
- Fellbach
- Schorndorf
- Backnang
- Winnenden
- Weinstadt
- Kernen im Remstal
- Murrhardt
- Remshalden
- Leutenbach
- Welzheim
- Rudersberg
- Korb
- Schwaikheim
- Plüderhausen
- Urbach
- Aspach
- Winterbach
- Weissach im Tal
- Alfdorf
- Auenwald
- Berglen
- Sulzbach an der Murr
- Allmersbach im Tal
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Hilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
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