Landkreis in Hessen
Sozialamt Landkreis Offenbach
Diese Übersicht zeigt, wie die Sozialhilfe im Gebiet von Landkreis Offenbach organisiert ist und welche Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich zählen.
- Einwohner354.092
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel06438
- Orte im Verzeichnis13
Wer ist zuständig?
Landkreis Offenbach ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Hessen Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV). Der LWV Hessen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Träger der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
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Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Rodgau
- Dreieich
- Langen
- Neu-Isenburg
- Dietzenbach
- Mühlheim am Main
- Rödermark
- Obertshausen
- Seligenstadt
- Heusenstamm
- Hainburg
- Egelsbach
- Mainhausen
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
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